Das Mietrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Es umfasst Angelegenheiten im Zusammenhang mit Wohn- und Gewerbemietverträgen sowie die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten.
Zu den zentralen Themen des Mietrechts gehören die Erstellung und Auslegung von Mietverträgen, die Festlegung der Miethöhe, Mietanpassungen sowie Regelungen zu Nebenkosten. Auch die Laufzeit des Mietvertrags, Kündigungsfristen und Beendigungsgründe werden nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften beurteilt.
Räumungsverfahren, Maßnahmen auf Grundlage von Räumungsverpflichtungen, Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder baulicher Maßnahmen sowie Streitigkeiten aufgrund ausstehender Mietzahlungen zählen zu den wesentlichen Anwendungsbereichen des Mietrechts. Dabei ist die Einhaltung der gesetzlichen Verfahren von besonderer Bedeutung.
Mietrechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit in der Türkei gelegenen Immobilien von im Ausland lebenden Personen erfordern oftmals eine gesonderte rechtliche Prüfung. In diesen Fällen werden die entsprechenden Verfahren nach türkischem Recht durchgeführt.