Das Zwangsvollstreckungsrecht regelt die Durchsetzung von Forderungen aus Schuldverhältnissen mithilfe staatlicher Vollstreckungsorgane. Es umfasst die Durchführung von Vollstreckungsverfahren mit oder ohne gerichtlichen Titel sowie Pfändungs- und Verwertungsmaßnahmen.
Zu den zentralen Themen gehören die Einleitung von Vollstreckungsverfahren, Einwendungen und Beschwerden des Schuldners, Widersprüche gegen Zahlungsaufforderungen sowie die Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen. Auch die Vollstreckung aus Pfandrechten und Wechsel- oder Scheckforderungen fällt in diesen Bereich.
Pfändungsmaßnahmen, die Verwertung gepfändeter Vermögenswerte sowie die Verteilung der Erlöse stellen wesentliche Anwendungsbereiche des Zwangsvollstreckungsrechts dar. Dabei ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fristen von besonderer Bedeutung.
Zwangsvollstreckungsangelegenheiten mit Bezug zur Türkei, insbesondere wenn Gläubiger im Ausland leben, erfordern eine gesonderte rechtliche Prüfung. In diesen Fällen werden die Verfahren nach den Bestimmungen des türkischen Rechts durchgeführt.