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Anerkennung und Vollstreckung deutscher Gerichtsurteile in der Türkei (Tanıma – Tenfiz)

Viele in Deutschland lebende türkische Staatsbürger gehen davon aus, dass ein deutsches Gerichtsurteil automatisch auch in der Türkei gültig ist. Diese Annahme führt jedoch häufig zu erheblichen rechtlichen Problemen.

Deutsche Gerichtsurteile – insbesondere zu Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensfragen – entfalten in der Türkei keine automatische Wirkung. Damit sie rechtlich anerkannt werden, ist ein spezielles Verfahren erforderlich: die Anerkennung und Vollstreckung (Tanıma ve Tenfiz).

Was bedeutet Anerkennung und Vollstreckung?

Die Anerkennung (Tanıma) bedeutet, dass ein ausländisches Urteil rechtlich akzeptiert wird. Die Vollstreckung (Tenfiz) erlaubt darüber hinaus die tatsächliche Durchsetzung des Urteils in der Türkei.

Beispiel:

  • Scheidungsurteile → Anerkennung

  • Unterhaltsurteile → Vollstreckung

Warum ist dieses Verfahren notwendig?

Nach türkischem Recht können ausländische Urteile ohne Anerkennung keine Rechtswirkungen entfalten. Dies betrifft insbesondere:

  • Personenstandsänderungen

  • Wiederheirat

  • Erbrechtliche Folgen

Ohne Anerkennung gelten Betroffene in der Türkei weiterhin als verheiratet.

Wann ist Anerkennung erforderlich?

Typische Fälle sind:

  • Scheidung in Deutschland

  • Sorgerechtsentscheidungen

  • Unterhalts- und Schadensersatzurteile

  • Entscheidungen über Vermögensaufteilung

Diese Probleme werden oft erst Jahre später bemerkt.

Voraussetzungen für die Anerkennung

Damit ein deutsches Urteil anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Rechtskraft des Urteils

  • Zuständigkeit des ausländischen Gerichts

  • Kein Verstoß gegen die türkische öffentliche Ordnung

  • Wahrung des rechtlichen Gehörs

Benötigte Unterlagen

  • Beglaubigte Urteilsausfertigung

  • Rechtskraftvermerk

  • Apostille

  • Beglaubigte türkische Übersetzung

Fehlende Unterlagen führen häufig zu Verzögerungen.

Verfahren aus Deutschland

Die meisten Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren können über eine beim türkischen Konsulat ausgestellte Vollmacht abgewickelt werden. Eine persönliche Anwesenheit in der Türkei ist in der Regel nicht erforderlich.

Häufige Fehler

  • Annahme automatischer Anerkennung

  • Zu spätes Handeln

  • Unvollständige Dokumente

  • Fehlende anwaltliche Unterstützung

Fazit

Die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Gerichtsurteile ist für Auslandslebende unerlässlich, um rechtliche Sicherheit in der Türkei zu gewährleisten.

Eine frühzeitige rechtliche Beratung schützt vor späteren Problemen und unnötigen Kosten.

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