Für im Ausland lebende Türken sind Immobiliengeschäfte in der Türkei sowohl eine Investitionschance als auch eine rechtliche Herausforderung. Viele erwerben Immobilien für den Eigenbedarf, als Altersvorsorge oder zur Kapitalanlage. Fehlende Kenntnisse des türkischen Immobilienrechts führen jedoch häufig zu erheblichen Problemen.
Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Aspekte von Immobilien- und Grundbuchangelegenheiten in der Türkei für Auslandslebende.
Für alle in der Türkei gelegenen Immobilien gilt ausschließlich türkisches Recht. Der Wohnsitz des Eigentümers oder ausländische Verträge ändern daran nichts.
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Auslandslebende unbedingt:
Den Grundbuchauszug prüfen
Eigentumsverhältnisse klären
Belastungen und Hypotheken überprüfen
Baurechtliche Situation kontrollieren
Vorverträge oder Reservierungsvereinbarungen ersetzen nicht die offizielle Eintragung im Grundbuch.
Ein Verkauf kann über eine beim türkischen Konsulat ausgestellte Vollmacht abgewickelt werden. Die Vollmacht muss klar formuliert sein, um spätere Probleme zu vermeiden.
Ererbte Immobilien führen häufig zu Miteigentum. Unterschiedliche Interessen der Miteigentümer können den Verkauf oder die Nutzung erheblich erschweren. In solchen Fällen kann eine gerichtliche Teilung erforderlich sein.
Betrug durch Dritte
Unbefugte Verfügungen
Versteckte Schulden
Fehlende Kontrolle aus der Ferne
Eine rechtliche Prüfung schützt vor solchen Risiken.
Zu beachten sind unter anderem:
Grunderwerbsteuer
Grundsteuer
Spekulationssteuer bei kurzfristigem Verkauf
Versäumnisse können zu finanziellen Nachteilen führen.
Dank konsularischer Vollmachten können die meisten Immobilienangelegenheiten ohne persönliche Anwesenheit in der Türkei erledigt werden.
Immobilien- und Grundbuchangelegenheiten in der Türkei erfordern für Auslandslebende besondere Sorgfalt. Eine professionelle rechtliche Begleitung schützt Investitionen und vermeidet langwierige Streitigkeiten.